Allgemeine Geschäftsbedingungen [Januar 2006] AGBs als PDF-60KB
Offerten
Jede weitergehende Nutzung, auch eine Folgenutzung (Adaptation für andere Anwendungen etc.), welche zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht vorgesehen war, ist zusätzlich honorarpflichtig. Die Höhe des Zusatzhonorars richtet sich nach der wirtschaftlichen Bedeutung der Nutzungserweiterung. Nach Auflösung der Zusammenarbeit ist die Nutzung nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis von ZEST möglich.
Die Tätigkeit für einen Kunden kann ZEST in eigenen Werbeaktionen erwähnen oder in der Presse veröffentlichen. Darüber hinaus ist ZEST berechtigt, die von ZEST entwickelten Kommunikationsmittel auf der eigenen Webseite abzubilden und zu beschreiben. ZEST ist berechtigt, von den für den Kunden gestalteten Kommunikationsmitteln auf eigene Kosten Fortdrucke in beliebiger Menge herzustellen und zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden.Rechtsabklärung
Bei allen Gestaltungselementen (Signete, Fotos, Illustrationen, Formdesign etc.), Texten und digitalen Daten, welche vom Auftraggeber angeliefert wurden, geht ZEST davon aus, dass der Auftraggeber im Besitz der entsprechenden Nutzungsrechte ist. Für allfällige Rechtsverletzungen in diesem Zusammenhang lehnt ZEST jegliche Verantstandortrtung ab.Mehraufwand
Offerten
Offerten sind insofern verbindlich, als die Basis der Offerte klar definiert werden kann. Offerten sind falls nicht anders vereinbart 30 Tage gültig. Abweichungen oder zusätzliche Leistungen, die bei der Auftragserteilung nicht enthalten sind, werden jeweils zusätzlich in Rechnung gestellt. Angebote, die aufgrund ungenauer Vorlagen oder unvollständiger Manuskripte erfolgen, haben lediglich Richtpreischarakter.Leistungen und VerbindlichkeitLeistungen und Verbindlichkeit
Für neue Kunden ist die erste Besprechung unentgeltlich und für beide Parteien unverbindlich. Alle der ersten Besprechung folgenden Tätigkeiten sind entgeltlich. Ohne eine andere lautende Vereinbarung rechnet ZEST die erbrachten Leistungen grundsätzlich nach Aufwand ab. Die Leistungen erfolgen entsprechend den getroffenen Vereinbarungen. Stundenansatz Fr. 120.–.ZahlungsbestimmungenZahlungsbestimmungen
Nach Beendigung der jeweiligen Arbeitsphase stellt ZEST den abgeschlossenen Aufwand in Rechnung, welcher innerhalb der Zahlungsfrist zu bezahlen ist. ZEST verlangt nach Bestellungsannahme eine angemessene Anzahlung. FremdkostenFremdkosten
Aufträge an Dritte erteilt ZEST im Namen und auf Rechnung des Kunden. Für Fremdleistungen unterbreitet ZEST dem Kunden in der Regel Originalofferten. Fakturen von Dritten werden durch ZEST kontrolliert und zur direkten Begleichung an den Kunden weitergeleitet. Für Forderungen Dritter, die dem Kunden direkt in Rechnung gestellt werden, übernimmt ZEST keine Verpflichtungen. Bei Mehraufwand kann ZEST Vermittlungsgebühren auf Rechnung stellen. UrheberrechtUrheberrecht
Der Kunde anerkennt ausdrücklich, dass das geistige Eigentum, insbesondere das Urheberrecht an allen im Rahmen der Zusammenarbeit von ZEST geschaffenen Design- und Programmier-Leistungen, bei ZEST verbleibt. Ohne ausdrückliches Einverständnis von ZEST dürfen keinerlei Änderungen den grafischen Erzeugnissen und Programmierarbeiten von ZEST vorgenommen werden. Sämtliche Gestaltungsvorschläge (Entwürfe, Skizzen) und ausdrücklich alle nichtgewählten Varianten bleiben im Besitz von ZEST und werden dem Auftraggeber nicht ausgehändigt. Alle designrelevanten Gestaltungen von nichtgewählten Varianten, insbesondere die auftragsbezogen gestalteten Formen, Farben, Schriften und deren Kombinationen sowie nicht eingesetzter Programm-Code, dürfen ohne Genehmigung von ZEST in keiner Form weiterverwendet werden. Eine Verwendung solcher Erzeugnisse darf erst nach der Zustimmung von ZEST und nach Abgeltung eines gesondert zu vereinbarenden Honorars erfolgen.NutzungNutzung
Mit der Honorarzahlung wird das zeitliche und das örtliche uneingeschränkte Nutzungsrecht der endgültigen Erzeugnisse abgegolten. Unter Nutzungsrecht versteht ZEST den Umfang der vorgesehenen Nutzung, wie diese vom Kunden bei Auftragserteilung definiert wurde.Jede weitergehende Nutzung, auch eine Folgenutzung (Adaptation für andere Anwendungen etc.), welche zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht vorgesehen war, ist zusätzlich honorarpflichtig. Die Höhe des Zusatzhonorars richtet sich nach der wirtschaftlichen Bedeutung der Nutzungserweiterung. Nach Auflösung der Zusammenarbeit ist die Nutzung nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis von ZEST möglich.
Die Tätigkeit für einen Kunden kann ZEST in eigenen Werbeaktionen erwähnen oder in der Presse veröffentlichen. Darüber hinaus ist ZEST berechtigt, die von ZEST entwickelten Kommunikationsmittel auf der eigenen Webseite abzubilden und zu beschreiben. ZEST ist berechtigt, von den für den Kunden gestalteten Kommunikationsmitteln auf eigene Kosten Fortdrucke in beliebiger Menge herzustellen und zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden.Rechtsabklärung
Rechtsabklärung
Im Bereich Produktedeklaration, Muster- und Markenschutz ist es Obliegenheit des Auftraggebers, die rechtlichen Abklärungen vorzunehmen, welche die Rechtssicherheit in allen Belangen garantieren.Bei allen Gestaltungselementen (Signete, Fotos, Illustrationen, Formdesign etc.), Texten und digitalen Daten, welche vom Auftraggeber angeliefert wurden, geht ZEST davon aus, dass der Auftraggeber im Besitz der entsprechenden Nutzungsrechte ist. Für allfällige Rechtsverletzungen in diesem Zusammenhang lehnt ZEST jegliche Verantstandortrtung ab.Mehraufwand